Steuererklärung Fristverlängerung zürich

Fristerstreckung für die Steuererklärung 2024 in Zürich für natürliche Personen verlängert werden

Müssen Sie Ihre Steuererklärung in Zürich einreichen, aber die Frist läuft ab? Kein Problem wir übernehmen das für Sie! Falls Sie mehr Zeit benötigen, beantragen wir für Sie eine Fristerstreckung beim zuständigen Gemeindesteueramt für die Steuererklärung. In vielen Gemeinden ist dies auch online möglich. Zudem füllen wir Ihre Steuererklärung Zürich professionell aus, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Wie jedes Jahr flattert sie Anfang des neuen Jahres in die Briefkästen: die Steuererklärung. Auch im Kanton Zürich werden Anfang 2025 wieder alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu aufgerufen, ihre Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr 2024 einzureichen. Für viele ist das ein lästiger Pflichttermin, der sich Jahr für Jahr wiederholt. Dennoch ist es wichtig, sich damit zu befassen und die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um unnötige Mahngebühren oder Umtriebe zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um die Einreichefrist, was zu tun ist, wenn man mehr Zeit braucht, und wie Sie eine Fristverlängerung korrekt beantragen können.

Die ordentliche Einreichefrist

Im Kanton Zürich endet die reguläre Einreichefrist für die Steuererklärung am 31. März 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle Steuerpflichtigen ihre vollständig ausgefüllte Steuererklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Steuererklärung auf Papier ausfüllen oder das elektronische Steuererklärungstool des Kantons Zürich, ZHprivateTax, nutzen. Beide Varianten sind zulässig, wobei die digitale Abgabe für viele inzwischen die einfachere und bequemere Lösung darstellt.

Wer schon früh im Jahr alle nötigen Unterlagen zur Hand hat und sich rechtzeitig darum kümmert, kann die Steuererklärung meistens ohne grössere Probleme bis zum 31. März erledigen. Dazu gehören insbesondere Lohnausweise, Kontoauszüge, Nachweise zu Krankheitskosten, Spendenquittungen, Belege zu Weiterbildungen oder auch Unterlagen zu Liegenschaften. Je besser man diese Unterlagen während des Jahres sammelt und ordnet, desto einfacher gestaltet sich das Ausfüllen der Steuererklärung.

Wenn die Zeit nicht reicht – die Möglichkeit der Fristverlängerung

Manchmal kommt einem das Leben dazwischen: Berufliche Verpflichtungen, private Herausforderungen oder ganz einfach das Vergessen können dazu führen, dass der März schneller vorbei ist, als man gedacht hätte. In solchen Fällen ist es möglich, im Kanton Zürich eine Fristverlängerung zu beantragen. Diese Möglichkeit ist unkompliziert und verhindert, dass man wegen einer verspäteten Abgabe Mahngebühren bezahlen muss.

Die Fristverlängerung kann bis spätestens 30. November 2025 beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall schon vor Ablauf der ordentlichen Frist am 31. März erkennen, ob Sie mehr Zeit benötigen. Selbst wenn Sie diese Frist bereits verpasst haben, kann die Fristverlängerung auch nachträglich noch beantragt werden – solange dies vor dem 30. November 2025 geschieht.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Im Kanton Zürich ist der Antrag auf Fristverlängerung unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:

  1. Online über das Steuerportal des Kantons Zürich
    Am einfachsten und schnellsten funktioniert der Antrag über das offizielle Online-Portal der Steuerverwaltung Zürich. Sie benötigen dazu Ihre Steuer-Identifikationsnummer und können den Antrag mit wenigen Klicks erfassen. Viele Gemeinden bieten diesen Service direkt auf ihrer Website an.

  2. Schriftlich bei der zuständigen Gemeinde
    Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich stellen. Dazu genügt ein einfaches Schreiben oder eine E-Mail an Ihre Gemeinde, in dem Sie um die gewünschte Fristverlängerung bitten. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Steuer-Identifikationsnummer, Ihre vollständigen Personalien sowie das gewünschte neue Abgabedatum an.

  3. Telefonisch bei der Steuerverwaltung Ihrer Gemeinde
    Einige Gemeinden akzeptieren auch telefonische Anfragen für Fristverlängerungen. Hier lohnt es sich, sich auf der Website Ihrer Gemeinde über die genauen Möglichkeiten zu informieren.

Was kostet eine Fristverlängerung?

In den meisten Gemeinden des Kantons Zürich ist die erste Fristverlängerung kostenlos. Allerdings kann es vorkommen, dass für wiederholte oder besonders lange Fristverlängerungen eine kleine Gebühr erhoben wird. Dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Sollten Sie also mehrere Verlängerungen benötigen oder bis spät im Jahr zuwarten, informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde über allfällige Kosten.

Was passiert, wenn ich keine Fristverlängerung beantrage?

Wenn Sie die Steuererklärung weder fristgerecht noch mit einer beantragten Fristverlängerung einreichen, riskieren Sie Mahngebühren oder sogar eine Ermessensveranlagung. Bei Letzterer schätzt die Steuerbehörde Ihr Einkommen und Vermögen selbst, was in vielen Fällen zu einer höheren Steuerlast führt, da die Behörde Ihre tatsächlichen Abzüge nicht berücksichtigen kann. Zudem entstehen zusätzliche Verwaltungskosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Es lohnt sich also, entweder rechtzeitig einzureichen oder eine Fristverlängerung zu beantragen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung nach einer Fristverlängerung einreichen?

Wer eine Fristverlängerung beantragt und diese bis zum 30. November 2025 bewilligt bekommt, hat bis zu diesem Datum Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Es handelt sich dabei um die absolute Frist, die nicht weiter verschoben werden kann. Danach werden in der Regel keine weiteren Fristverlängerungen mehr gewährt. Es ist also wichtig, die Steuererklärung spätestens bis Ende November 2025 abzugeben, um unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

Besonderheiten bei Unternehmen und Selbständigerwerbenden

Für Unternehmen, selbständig Erwerbende oder Personen mit komplexeren steuerlichen Verhältnissen gelten grundsätzlich dieselben Fristen. Allerdings empfiehlt es sich für diese Personengruppen, frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, da das Sammeln aller relevanten Belege und das Erstellen der Buchhaltung in der Regel mehr Zeit in Anspruch nimmt. Viele Treuhänder und Steuerberater erledigen die Fristverlängerung auf Wunsch direkt für ihre Mandanten, wenn sie mit der Steuererklärung beauftragt werden.

Zusammengefasst: Das sollten Sie beachten

  • Ordentliche Einreichefrist: 31. März 2025

  • Fristverlängerung möglich bis: 30. November 2025

  • Antragswege: Online, schriftlich oder telefonisch bei der Gemeinde

  • Kosten: Meist kostenlos, bei mehrfachen Verlängerungen evtl. gebührenpflichtig

  • Konsequenzen bei verspäteter Abgabe ohne Verlängerung: Mahngebühren, Ermessensveranlagung, Verwaltungskosten

Fazit

Die Steuererklärung ist für viele ein notwendiges Übel, das man gerne vor sich herschiebt. Dennoch lohnt es sich, die Aufgabe nicht zu lange aufzuschieben oder zumindest eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn es zeitlich knapp wird. Der Kanton Zürich bietet hierfür eine einfache Möglichkeit an, die Ihnen bis Ende November 2025 zusätzlichen Spielraum verschafft. Nutzen Sie diese Chance, um sich unnötige Kosten und Umtriebe zu ersparen und Ihre Steuerangelegenheiten in Ruhe und vollständig zu erledigen.

 

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung oder bei der Fristverlängerung, kann sich auch der Gang zu einem Steuerberater lohnen. So gehen Sie sicher, dass Sie alle Abzüge geltend machen und Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig eingereicht wird.

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