Steuerfuss dübendorf

Wie hoch ist der Steuersatz in Dübendorf

 

Steuern in Dübendorf

 

Dübendorf ist eine dynamisch wachsende Stadt im Kanton Zürich mit einer starken wirtschaftlichen Ausrichtung, guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr und vielfältigen Angeboten für Bildung, Freizeit und Kultur. Die Stadt legt grossen Wert auf eine hohe Lebensqualität für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben ist Dübendorf auf stabile Steuereinnahmen angewiesen. Der Steuerfuss bestimmt, wie hoch die steuerliche Belastung über die kantonale Steuer hinaus für die Bevölkerung ausfällt.

 

Der Steuerfuss in Dübendorf: Zusammensetzung und Bedeutung

Der Steuerfuss in Dübendorf besteht aus dem Gemeindesteuerfuss sowie den Kirchensteuerfüssen der anerkannten Landeskirchen. Diese Steuern bilden die finanzielle Grundlage für zahlreiche öffentliche und kirchliche Leistungen, die allen in der Stadt zugutekommen.

Was ist der Steuerfuss

Der Steuerfuss ist ein Prozentsatz, der zusätzlich zur sogenannten einfachen Staatssteuer des Kantons Zürich erhoben wird. Er wird von der Gemeinde sowie von den Landeskirchen individuell festgelegt. Die Höhe der effektiven Steuerlast richtet sich danach, wo eine Person wohnt und ob sie Mitglied einer Kirche ist.

Der Gemeindesteuerfuss in Dübendorf

In Dübendorf beträgt der Gemeindesteuerfuss 96 Prozent. Das bedeutet, dass auf die einfache Staatssteuer ein Zuschlag von 96 Prozent an die Stadt entrichtet werden muss. Diese Einnahmen ermöglichen die Erfüllung zentraler kommunaler Aufgaben.

Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem die Finanzierung von Schulen und Kindergärten, der öffentliche Verkehr, der Unterhalt von Strassen und Grünflächen, soziale Angebote, Sport- und Freizeitanlagen sowie kulturelle Projekte. Auch die Verwaltung und die Sicherheit im öffentlichen Raum werden durch diese Mittel gewährleistet.

Die Kirchensteuer in Dübendorf

Zusätzlich zur Gemeindesteuer wird in Dübendorf eine Kirchensteuer erhoben, sofern die steuerpflichtige Person Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche ist. In Dübendorf gelten folgende Kirchensteuerfüsse:

Die römisch-katholische Kirche erhebt 10 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 11 Prozent

Diese Einnahmen ermöglichen es den Kirchen, ihre religiösen, sozialen und kulturellen Aufgaben in der Stadt wahrzunehmen.

Die katholische Kirchensteuer

Die katholische Kirche in Dübendorf finanziert mit der Kirchensteuer unter anderem Gottesdienste, Seelsorge, religiöse Feiern, Bildungsarbeit und soziale Projekte. Dazu gehören auch Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, ältere Menschen sowie Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Auch der Unterhalt kirchlicher Gebäude wird über diese Einnahmen sichergestellt.

Die reformierte Kirchensteuer

Die reformierte Kirche verwendet die Kirchensteuer zur Finanzierung von Gottesdiensten, Seelsorge, kirchlichen Bildungsangeboten, kulturellen Veranstaltungen und sozialem Engagement. Sie bietet Raum für Gemeinschaft, Orientierung und Unterstützung und trägt aktiv zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dübendorf bei.

Wer zahlt Kirchensteuer

Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die einer anerkannten Landeskirche angehören. Wer keine Kirchenmitgliedschaft hat oder aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Der Austritt muss schriftlich bei der entsprechenden Kirchgemeinde erklärt werden. Mit dem Austritt entfallen jedoch auch kirchliche Dienstleistungen wie Taufen, Trauungen oder Bestattungen.

Steuerfüsse im Vergleich

Die Steuerfüsse werden von jeder Gemeinde und jeder Kirche eigenständig festgelegt. Mit einem Gemeindesteuerfuss von 96 Prozent gehört Dübendorf im Kanton Zürich zu den Städten mit einer vergleichsweise moderaten Steuerbelastung. Die Kirchensteuerfüsse von 10 Prozent für die katholische Kirche und 11 Prozent für die reformierte Kirche entsprechen dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden.

Finanzpolitik der Stadt Dübendorf

Dübendorf verfolgt eine zukunftsorientierte Finanzpolitik, die auf nachhaltige Entwicklung, Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Soziales und Umwelt setzt. Gleichzeitig achtet die Stadt auf eine ausgeglichene Haushaltsführung. Der Steuerfuss wird regelmässig überprüft und an die finanziellen Erfordernisse angepasst.

Öffentliche Diskussion über die Steuerhöhe

Wie in vielen Städten gibt es auch in Dübendorf Diskussionen über die Höhe des Steuerfusses. Während einige Stimmen eine Senkung zur Entlastung der Bevölkerung fordern, betonen andere die Notwendigkeit ausreichender Mittel zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Solche Diskussionen sind Ausdruck eines aktiven demokratischen Miteinanders.

Fazit

In Dübendorf setzt sich der Steuerfuss aus drei Bestandteilen zusammen. Die Stadt erhebt 96 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Die katholische Kirche erhebt 10 Prozent, die reformierte Kirche 11 Prozent. Diese Einnahmen sichern die Finanzierung wichtiger kommunaler und kirchlicher Leistungen, die wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt beitragen.

 

Der Steuerfuss ist ein zentrales Instrument für die Entwicklung Dübendorfs und stellt sicher, dass die Stadt auch in Zukunft ein attraktiver Ort zum Leben, Arbeiten und Wohlfühlen bleibt.