Horgen ist eine attraktive Gemeinde am linken Zürichseeufer mit einer langen Geschichte, vielfältiger Infrastruktur und hoher Lebensqualität. Die Gemeinde bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern umfassende Leistungen in den Bereichen Bildung, Verkehr, Soziales, Kultur und Umwelt. Um diese Angebote sicherzustellen, ist Horgen auf stabile Steuereinnahmen angewiesen. Der Steuerfuss legt fest, wie hoch die Steuerbelastung zusätzlich zur kantonalen Steuer ausfällt.
Der Steuerfuss in Horgen: Zusammensetzung und Bedeutung
Der Steuerfuss in Horgen setzt sich aus der Gemeindesteuer sowie den Kirchensteuern der anerkannten Landeskirchen zusammen. Diese Abgaben bilden die finanzielle Grundlage für wichtige öffentliche und kirchliche Aufgaben in der Gemeinde.
Der Steuerfuss ist ein Zuschlag zur einfachen Staatssteuer des Kantons Zürich. Die einfache Staatssteuer ist eine rechnerische Basis, auf die sowohl die Gemeinde als auch die Kirchen ihren jeweiligen Steuerfuss anwenden. Die tatsächliche Steuerlast richtet sich nach Wohnsitz und der Zugehörigkeit zu einer Landeskirche.
In Horgen beträgt der Gemeindesteuerfuss 90 Prozent. Das bedeutet, dass auf die einfache Staatssteuer ein zusätzlicher Betrag von 90 Prozent an die Gemeinde zu zahlen ist. Dieser vergleichsweise moderate Wert ermöglicht es der Gemeinde dennoch, ein umfassendes Leistungsangebot aufrechtzuerhalten.
Mit den Einnahmen aus der Gemeindesteuer finanziert Horgen unter anderem Schulen, Kindergärten, den öffentlichen Verkehr, soziale Dienste, Sport- und Freizeiteinrichtungen, den Unterhalt von Strassen und öffentlichen Anlagen sowie die Verwaltung. Die Mittel tragen wesentlich zur Attraktivität und Stabilität der Gemeinde bei.
Zusätzlich zur Gemeindesteuer wird eine Kirchensteuer erhoben, sofern die steuerpflichtige Person Mitglied einer anerkannten Landeskirche ist. In Horgen gelten folgende Kirchensteuerfüsse:
Die römisch-katholische Kirche erhebt 7 Prozent
Die evangelisch-reformierte Kirche erhebt 10 Prozent
Diese Steuern ermöglichen es den Kirchen, ihre religiösen, sozialen und kulturellen Aufgaben in der Gemeinde zu erfüllen.
Die katholische Kirche in Horgen verwendet die Kirchensteuer zur Finanzierung von Gottesdiensten, Seelsorge, religiöser Bildung, Sozialarbeit sowie für den Unterhalt kirchlicher Gebäude. Sie unterstützt Menschen in verschiedenen Lebensphasen und trägt zum Gemeindeleben bei.
Die reformierte Kirche nutzt ihre Steuereinnahmen für Gottesdienste, seelsorgerische Angebote, Bildungsprogramme, kulturelle Veranstaltungen und soziale Projekte. Die Kirche fördert das Miteinander und die gesellschaftliche Teilhabe aller Altersgruppen in Horgen.
Kirchensteuerpflichtig sind alle Personen, die einer öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirche angehören. Wer keiner Kirche angehört oder aus der Kirche austritt, ist von der Kirchensteuer befreit. Der Austritt muss schriftlich bei der entsprechenden Kirchgemeinde erfolgen. Mit dem Austritt entfallen auch kirchliche Leistungen wie Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Die Steuerfüsse variieren innerhalb des Kantons Zürich. Horgen liegt mit einem Gemeindesteuerfuss von 90 Prozent im unteren Bereich, was die Gemeinde besonders attraktiv für steuerpflichtige Personen macht. Die Kirchensteuerfüsse von 7 Prozent für die katholische und 10 Prozent für die reformierte Kirche liegen ebenfalls unter dem kantonalen Durchschnitt.
Die Gemeinde Horgen verfolgt eine sorgfältige und zukunftsorientierte Finanzpolitik. Sie investiert gezielt in Bildung, soziale Angebote, Infrastruktur, Umwelt und Kultur, während sie gleichzeitig auf eine solide Haushaltsführung achtet. Der Steuerfuss wird regelmässig überprüft und angepasst, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten.
Die Höhe des Steuerfusses ist auch in Horgen ein wiederkehrendes Thema in der politischen Diskussion. Einige fordern eine Entlastung der Steuerzahler, andere betonen die Bedeutung stabiler Einnahmen für ein starkes Gemeinwesen. Diese Debatten spiegeln das demokratische Mitwirken und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung wider.
In Horgen setzt sich der Steuerfuss aus drei Bestandteilen zusammen. Die Gemeinde erhebt 90 Prozent auf die einfache Staatssteuer. Die katholische Kirche erhebt 7 Prozent und die reformierte Kirche 10 Prozent. Diese Einnahmen sichern die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und kirchlicher Angebote.
Mit einem moderaten Steuerfuss schafft Horgen eine gute Balance zwischen finanzieller Belastung und hochwertigem Service für die Bevölkerung. Die Gemeinde bleibt dadurch ein attraktiver Ort zum Leben, Arbeiten und Mitgestalten.