Die jährliche Steuererklärung ist für viele Menschen eine unangenehme Pflicht. Sie kostet Zeit, Nerven und erfordert Wissen über steuerliche Regelungen, die nicht immer einfach zu verstehen sind.
Gerade in einem Kanton wie Zürich, der über ein eigenes kantonales Steuerrecht verfügt, tauchen bei vielen Steuerpflichtigen Fragen und Unsicherheiten auf. Ob Sie schon lange in Zürich wohnen
oder gerade erst zugezogen sind – es lohnt sich, sich mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Zürcher Steuererklärung vertraut zu machen.
Jede in Zürich wohnhafte oder steuerpflichtige Person ist gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen. Die Steuererklärung dient der Feststellung des steuerbaren
Einkommens und Vermögens sowie der Berechnung der geschuldeten Steuern an Kanton, Gemeinde und Bund. Dabei geht es nicht nur darum, Steuern zu bezahlen – es geht auch darum, berechtigte Abzüge
geltend zu machen und so die Steuerlast zu optimieren.
Wer seine Steuererklärung nicht korrekt oder nicht fristgerecht einreicht, riskiert Mahnungen, Bussen oder gar eine amtliche Veranlagung. Letztere kann finanziell nachteilig sein, da das
Steueramt dann ohne Ihre Angaben eine Einschätzung vornimmt. Diese Schätzung fällt in der Regel höher aus, als wenn Sie die Steuererklärung selbst einreichen.
Viele Steuerpflichtige unterschätzen den Aufwand und die Detailtiefe einer vollständigen Steuererklärung. Zu den häufigsten Fehlern zählen:
Nicht genutzte Abzüge: Berufsauslagen, Fahrtkosten, Aus- und Weiterbildungskosten, Krankheitskosten oder Spenden werden häufig vergessen oder nicht korrekt deklariert.
Fehlende Belege: Ohne die entsprechenden Nachweise können Abzüge nicht anerkannt werden.
Unvollständige Angaben: Vermögenswerte im In- und Ausland, Aktien, Bankkonten oder Liegenschaften müssen vollständig deklariert werden.
Fristversäumnisse: Wer die Einreichefrist verpasst, muss mit Mahngebühren rechnen oder eine Fristverlängerung beantragen.
Um Ihre Steuerlast zu optimieren, sollten Sie alle relevanten Abzüge sorgfältig prüfen. Dazu zählen unter anderem:
Berufsauslagen (z.B. Arbeitsweg, Fachliteratur, Berufskleidung)
Weiterbildungs- und Umschulungskosten
Kinderbetreuungskosten
Krankheits- und Unfallkosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Schuldzinsen und Hypothekarzinsen
Beiträge an die Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Spenden an gemeinnützige Organisationen
Liegenschaftsunterhaltskosten bei Eigentum
Die Steuererklärung für das Steuerjahr muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist einfach
online über die Plattform ZHservices möglich. Eine Fristverlängerung kann bis spätestens 30. November beantragt werden. Wer ohne
Fristverlängerung zu spät einreicht, muss mit Mahnungen und zusätzlichen Kosten rechnen.
Das Steueramt Zürich stellt mit ZHprivateTax eine benutzerfreundliche Online-Lösung zur Verfügung, mit der Sie Ihre Steuererklärung elektronisch
ausfüllen und einreichen können. Das Programm führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität. Elektronische Beilagen können direkt hochgeladen
werden.
Der Vorteil: Sie sparen Papier, Zeit und Porto. Zudem haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten und können frühere Steuererklärungen einsehen. Wer ZHprivateTax nutzt, profitiert von einer
schnelleren Bearbeitung durch das Steueramt.
Das Steueramt Zürich unterstützt Sie mit verschiedenen Dienstleistungen:
Auskünfte zu allgemeinen Steuerfragen
Telefonische Beratung unter 043 259 40 50
Persönliche Beratung am Standort Bändliweg 21, 8090 Zürich
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Online-Dienstleistungen auf www.steueramt.zh.ch
Bitte beachten Sie, dass das Steueramt keine individuelle Steuerberatung anbieten darf. Es hilft Ihnen jedoch bei allgemeinen Fragen oder bei der Nutzung der Online-Dienste.
Wer eine einfache Steuererklärung mit Lohn, einigen Versicherungsabzügen und wenig Vermögen einreicht, kommt mit ZHprivateTax gut zurecht. Komplexer wird es jedoch, wenn:
Sie selbstständig sind oder ein Unternehmen führen
Sie mehrere Einkommensquellen haben (z.B. Vermietung, Beteiligungen)
Sie Immobilien besitzen
Sie steuerlich relevante Vermögenswerte im Ausland haben
Sie Erbschaften oder Schenkungen erhalten haben
Sie von speziellen Abzügen profitieren wollen, die nicht offensichtlich sind
In solchen Fällen kann eine professionelle Steuerberatung sinnvoll sein. Steuerberater helfen Ihnen, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Steuerlast zu optimieren. So vermeiden
Sie Fehler, die später teuer werden können.
Auch wenn Sie Unterstützung in Anspruch nehmen, bleiben Sie selbst verantwortlich für den Inhalt und die Richtigkeit Ihrer Steuererklärung. Prüfen Sie die Unterlagen, bevor Sie sie einreichen
oder von einer Drittperson einreichen lassen. Achten Sie auf Vollständigkeit und die Angabe aller relevanten Einkommens- und Vermögenswerte.
Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der benötigten Unterlagen. Dazu gehören:
Lohnausweise
Kontoauszüge und Depotauszüge
Belege für Berufsauslagen und Krankheitskosten
Nachweise über Schulden und Hypotheken
Bescheinigungen für Säule 3a-Einzahlungen
Steuerbescheinigungen der Banken
Versicherungsnachweise
Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und stressfreier gelingt das Ausfüllen der Steuererklärung.
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