Telefonnummer 044 508 75 30
Als Steuerberater in Winterthur sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder um komplexe Fragestellungen geht.
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen
Situation und Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung in Winterthur, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien. Besonders bei anspruchsvollen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können Sie auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
Rufen Sie uns auf der Telefonnummer 044 508 75 30 an oder füllen Sie kostenlos & unverbindlich das Formular aus. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab und bringen die Steuererklärung ausgefüllt zurück.
✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen
✓ Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab
" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Tom B.
" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Anna W.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung? Die Steuererklärung Zürich ausfüllen lassen und einiges an Steuern sparen. Die Unterlagen können Sie uns per Post schicken oder in unser Büro vorbeibringen. Unsere Steuerexperten verrechnen nach Stundenaufwand. Die Steuerberater Kosten pro Stunde sind bei einer einfachen Steuerberatung tiefer und beginnen von CHF 100.- bis CHF 150.- und für komplexere Steuerberatungen wird ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.- festgelegt.
Die Steuererklärung auszufüllen kann eine zeitaufwändige und komplexe Aufgabe sein. Wenn Sie keine Erfahrung oder keine Lust haben, sich damit auseinanderzusetzen, ist es eine gute Idee, die Steuererklärung von einem Fachmann oder einer Fachfrau ausfüllen zu lassen. Durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe können Sie Zeit und Stress sparen und sicherstellen, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist.
Ein wichtiger Vorteil, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen, ist die Gewissheit, dass alles ordnungsgemäß erledigt wird. Fehler oder Unachtsamkeiten in der Steuererklärung können zu Problemen mit den Steuerbehörden führen und gegebenenfalls zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Indem Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau beauftragen, minimieren Sie das Risiko solcher Fehler und können sicher sein, dass Ihre Steuerangelegenheiten in guten Händen sind.
Insgesamt kann die Inanspruchnahme professioneller Hilfe bei der Ausfüllung Ihrer Steuererklärung viele Vorteile bieten. Es spart Zeit und Mühe, minimiert das Risiko von Fehlern und gewährleistet, dass Ihre Steuererklärung optimal ausgefüllt ist. Wenn Sie keine Lust oder keine Zeit haben, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen, ist das Ausfüllen lassen durch einen Steuerberater, ein Steuerdienstleistungsunternehmen oder eine ähnliche professionelle Hilfe eine empfehlenswerte Option.
Steuerberatung Winterthur - Preise und Kosten für die Steuererklärung ausfüllen lassen in Winterthur:
Einfache Steuererklärung machen lassen von Privatpersonen oder Ehepaaren: CHF 100.- bis 300.-
Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)
von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für eine GmbH oder AG: ab CHF 800.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit
bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-
Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde
Die Steuererklärung ist eine jährliche Aufgabe, die viele Menschen vor eine Herausforderung stellt. Sie erfordert genaue Kenntnisse der Steuergesetze, um alle relevanten Informationen korrekt zu erfassen und potenzielle Steuervorteile zu nutzen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen dafür, ihre Steuererklärung von einem professionellen Steuerberater oder einem Steuerexperten ausfüllen zu lassen.
Wenn man die Steuererklärung von einem Fachmann ausfüllen lässt, profitiert man von dessen Fachwissen und Erfahrung. Der Steuerexperte ist mit den aktuellen Steuergesetzen vertraut und kennt alle möglichen Abzüge und Steuervorteile, die in Anspruch genommen werden können. Durch seine Expertise kann er sicherstellen, dass die Steuererklärung vollständig und korrekt ausgefüllt wird, um mögliche Fehler oder Unklarheiten zu vermeiden.
Darüber hinaus kann das Ausfüllen der Steuererklärung durch einen Profi auch Zeit und Stress sparen. Die Steuergesetze ändern sich regelmäßig, und es kann schwierig sein, mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Indem man einen Experten engagiert, der sich um die Steuererklärung kümmert, kann man sich auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren und sicherstellen, dass die Steuerangelegenheiten in guten Händen sind.
Ein weiterer Vorteil der Beauftragung eines Steuerprofis besteht darin, dass er bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung steht. Steuerangelegenheiten können komplex sein, und es ist nicht ungewöhnlich, dass sich während des Ausfüllens der Steuererklärung Fragen ergeben. Indem man einen Fachmann hinzuzieht, hat man eine kompetente Ansprechperson, die bei der Klärung von Fragen und der Lösung von Problemen unterstützen kann.
Ein Steuerberater bietet verschiedene Vorteile, insbesondere wenn es um die Bewältigung steuerlicher Angelegenheiten geht. Hier sind einige der Vorteile, die ein Steuerberater bieten kann:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorteile eines Steuerberaters von Ihrer individuellen Situation abhängen. Wenn Sie komplexe finanzielle Angelegenheiten haben, ein Unternehmen betreiben oder andere spezifische steuerliche Anforderungen haben, kann die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater besonders vorteilhaft sein
Steuerfragen und -verpflichtungen können für Privatpersonen schnell zu einer komplexen Angelegenheit werden. Die richtige Abwicklung von Steuerangelegenheiten erfordert Fachwissen, Genauigkeit und aktuelle Kenntnisse der Steuergesetze. Hier kommen Steuerberater für Privatpersonen ins Spiel. Diese Experten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Steuerlast zu minimieren, Ihre Finanzen zu optimieren und Ihnen wertvolle Beratung zu bieten.
Warum ist eine Steuerberatung Winterthur für Privatpersonen wichtig?
Ein Steuerberater für Privatpersonen ist von unschätzbarem Wert, da er über das Fachwissen verfügt, um komplexe Steuerfragen zu beantworten und steuerliche Vorteile zu nutzen. Sie können Ihnen helfen, die richtigen Steuerabzüge zu identifizieren, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und mögliche Steueroptimierungen zu erkennen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig finanzielle Vorteile nutzen.
Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen wie auch Firmen die wir in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch beraten. Wir haben für sie eine Auflistung erstellt in welchen Steuerfällen wir weiterhelfen können.
Steuerberatung Winterthur für Privatpersonen:
Wie jedes Jahr flattert sie Anfang des neuen Jahres in die Briefkästen: die Steuererklärung. Auch im Kanton Zürich werden Anfang 2025 wieder alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu aufgerufen,
ihre Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr 2024 einzureichen. Für viele ist das ein lästiger Pflichttermin, der sich Jahr für Jahr wiederholt. Dennoch ist es wichtig, sich damit zu
befassen und die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, um unnötige Mahngebühren oder Umtriebe zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um die Einreichefrist, was zu tun ist,
wenn man mehr Zeit braucht, und wie Sie eine Fristverlängerung korrekt beantragen können.
Im Kanton Zürich endet die reguläre Einreichefrist für die Steuererklärung am 31. März 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle Steuerpflichtigen ihre vollständig ausgefüllte Steuererklärung bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Steuererklärung auf Papier ausfüllen oder das elektronische Steuererklärungstool des Kantons Zürich, ZHprivateTax, nutzen. Beide Varianten sind zulässig, wobei die digitale Abgabe für viele inzwischen die einfachere und bequemere Lösung darstellt.
Wer schon früh im Jahr alle nötigen Unterlagen zur Hand hat und sich rechtzeitig darum kümmert, kann die Steuererklärung meistens ohne grössere Probleme bis zum 31. März erledigen. Dazu gehören
insbesondere Lohnausweise, Kontoauszüge, Nachweise zu Krankheitskosten, Spendenquittungen, Belege zu Weiterbildungen oder auch Unterlagen zu Liegenschaften. Je besser man diese Unterlagen während
des Jahres sammelt und ordnet, desto einfacher gestaltet sich das Ausfüllen der Steuererklärung.
Manchmal kommt einem das Leben dazwischen: Berufliche Verpflichtungen, private Herausforderungen oder ganz einfach das Vergessen können dazu führen, dass der März schneller vorbei ist, als man
gedacht hätte. In solchen Fällen ist es möglich, im Kanton Zürich eine Fristverlängerung zu
beantragen. Diese Möglichkeit ist unkompliziert und verhindert, dass man wegen einer verspäteten Abgabe Mahngebühren bezahlen muss.
Die Fristverlängerung kann bis spätestens 30. November 2025 beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall schon vor Ablauf der ordentlichen Frist am 31. März erkennen, ob Sie mehr Zeit benötigen. Selbst wenn Sie diese Frist bereits verpasst haben, kann die Fristverlängerung auch nachträglich noch beantragt werden – solange dies vor dem 30. November 2025 geschieht.
Wer Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
Folgende Branchen betreuen wir:
Anwaltskanzleien
Apotheker
Augenoptiker
Autogaragen
Ärzte
Architekten
Bäckerei
Baufirmen
Bodenleger
Chiropraktiker
Coiffeur
Elektrikerfirma
Fahrlehrer und Fahrschulen
Fensterfirmen
Gärtnereien und Landschaftsarchitekten
Gerüstebauer
Geigenbauer
Handwerker
Hotels
Industrie und Handel
Fitnessstudios
Fotografen
Goldschmied
Graveur
Hochzeitsfotografen
Lackierei
Logistikfirmen
Kosmetikfirmen
Küchenfirmen
Malergeschäfte
Metallbauer
Metzgerei
Umzugsfirmen
Parkettleger
Plattenleger
Personal Trainer
Physiotherapeut
Reinigungsfirma
Restaurants und Catering
Sanitärfirmen
Schreinerei
Schönheitskliniken
Startups
Tennislehrer
Velogeschäfte
Yoga und Pilates-Studio
Zahnärzte
Zahntechniker
Für weiterführende Informationen zu Staats- und Gemeindesteuern steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Winterthur gerne zur Verfügung.
Steueramt Winterthur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
Telefonzentrale: +41 52 267 51 51
Mo–Do: 8–12 & 13.30–17 Uhr
Fr: 8–12 & 13.30–16 Uhr